Leasing oder Finanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Leasing darf man das Fahrzeug nutzen, aber man wird nicht Eigentümer.
  • Es gibt verschiedene Arten von Leasingverträgen: Kilometerleasing, Restwertleasing und Leasing mit Andienungsrecht (Verpflichtung zum Kauf).
  • Leasing eignet sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler, weil sie die Kosten bei der Steuer absetzen können.
  • Für Privatpersonen ist der klassische Autokredit meist die bessere Alternative.

Wie funktioniert Leasing?

Das Leasing eines Autos lässt sich mit einem Mietvertrag vergleichen. Mit einem Leasingvertrag erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht an einem Fahrzeug. Den Vertrag dafür schließen Sie mit einem Leasinganbieter, bei dem es sich um einen Autohändler, eine Leasinggesellschaft oder den Hersteller des Fahrzeugs handeln kann. Im Leasingvertrag werden alle Rechte und Pflichten der beiden Leasingpartner festgehalten.

Leasing – Nutzungsrecht, jedoch kein Eigentumserwerb

Als Leasingnehmer werden Sie zum Fahrzeughalter und werden als solcher in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Sie sind dafür verantwortlich, das Auto zu warten und zu reparieren, dafür Steuern und die Kfz-Versicherung zu zahlen. Allerdings werden Sie durch einen Leasingvertrag nicht zum Eigentümer des Autos. Das Eigentum daran verbleibt grundsätzlich beim Leasinggeber, der daher auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (den früheren Fahrzeugbrief) behält. Nach dem Ablauf des Leasingvertrages wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben.

Sie haben somit nicht das Recht, ein geleastes Auto zu verkaufen. Im Leasingvertrag kann auch vereinbart werden, dass Sie es Dritten nicht zur Nutzung überlassen dürfen.

Wenn Sie daran interessiert sind, das Fahrzeug nach dem Ablauf der Leasingzeit zu kaufen, müssen Sie im Leasingvertrag eine Kaufoption vereinbaren. Ein automatisches Kaufrecht des Leasingnehmers ist nicht vorgesehen.

Laufzeitgebundene Leasingverträge

Leasingverträge werden in der Regel für ein Jahr und maximal für 36 Monate abgeschlossen. In einigen Verträgen sind Verlängerungsoptionen vorgesehen, allerdings entscheiden sich die meisten Kunden für das Leasing eines neuen Fahrzeugs und damit für einen neuen Vertrag. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kommt normalerweise für beide Seiten nicht infrage.

Allerdings kann der Leasingeber ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund in Anspruch nehmen. Es greift beispielsweise dann, wenn der Leasingnehmer die monatlichen Raten nicht bezahlt, das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß instand hält, es unerlaubterweise anderen überlässt oder beim Vertragsabschluss vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.

Falls Sie Ihren Leasingvertrag vorzeitig beenden möchten, gibt es – sofern der Leasinggeber zustimmt – die Möglichkeit der Leasingübernahme durch eine andere Person. Der neue Leasingnehmer führt den Vertrag dann zu Ende und übernimmt außerdem die Kosten für die Änderung der Vertragspapiere. Für Sie als potentiellen Leasingnehmer kann eine solche Übernahme interessant sein, wenn Sie sich einen möglichst kurzen Leasingzeitraum wünschen.

Während der Laufzeit des Vertrages sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug angemessen zu warten und zu pflegen, Reparaturen in einer Vertrags- oder von einer im Leasingvertrag bestimmten Werkstatt durchführen zu lassen und die regulären Inspektionstermine einzuhalten.

Monatliche Leasingraten

Für die Nutzung Ihres Leasingfahrzeugs zahlen Sie eine vertraglich vereinbarte monatliche Rate. Sie soll die Wertminderung durch die Fahrzeugnutzung kompensieren. In die Höhe der Leasingrate fließen verschiedene Faktoren ein:

  • Fahrzeugmodell und Fahrzeugleistung
  • Fahrzeugalter
  • Kilometerleistung
  • mögliche Sonderleistungen, beispielsweise Serviceverträge oder Versicherungen, die durch den Leasinggeber übernommen werden

Ob beim Abschluss des Leasingvertrages eine Anzahlung gefordert wird, richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Leasinggebers. Durch eine Anzahlung verringert sich die monatliche Leasingrate.

Verschiedene Leasingarten

Relevante Leasingarten sind das Restwertleasing und das Kilometerleasing. Außerdem gibt es das Leasing mit Andienungsrecht, das dem Leasinggeber bei einem Restwertleasing besondere Rechte einräumt.

Restwertleasing

Beim Restwertleasing bestimmt der Anbieter auf der Basis einer Schätzung den Wertverlust des Autos während der Nutzungszeit. Der geschätzte Restwert wird im Nutzungsvertrag festgehalten. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Autos und seinem Restwert sowie die eingerechnete Verzinsung wirken sich ebenfalls auf die Höhe der Leasingrate aus.

Zum Vertragsende überprüft der Leasinggeber den tatsächlichen Wert des Autos. Hier spielen beispielsweise Wertverluste durch Gebrauchsspuren, Unfälle oder Veränderungen der Marktlage eine Rolle. Wenn der tatsächliche Restwert des Autos unter dem geschätzten Restwert liegt, hat der Leasingnehmer die Differenz zu zahlen. Im umgekehrten Fall erhalten Sie 75 Prozent des Differenzbetrages. Die restlichen 25 Prozent verbleiben aus steuerlichen Gründen beim Leasinggeber.

Wichtig: Manche Leasinganbieter werben mit sehr günstigen monatlichen Leasingraten, die jedoch durch einen unrealistisch hohen Restwert zustande kommen. Am Laufzeitende eines solchen Vertrages kommen sehr wahrscheinlich hohe Kosten auf Sie zu. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich daher über den marktüblichen Restwert Ihres Autos informieren.

Kilometerleasing

Die am häufigsten genutzte Leasingvariante ist das Kilometerleasing. Dabei wird im Leasingvertrag eine maximale Kilometerleistung festgelegt. Auch hieraus ergibt sich ein Effekt auf die Ratenhöhe: Je geringer die vereinbarte Kilometerleistung ist, desto günstiger ist die Leasingrate. Allerdings sollten Sie die Kilometerleistung anhand Ihres realen Fahrverhaltens kalkulieren.

Wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben, werden die zurückgelegten Kilometer überprüft. Wenn Sie unter der Maximalleistung geblieben sind, erhalten Sie eine Kostenrückerstattung. Diese sollte vertraglich vereinbart werden. Wurde das vertraglich vereinbarte Limit überschritten, müssen Sie dagegen eine Nachzahlung leisten. Viele Anbieter arbeiten dabei mit einer Kulanzgrenze von 1.500 bis 2.500 Kilometern, bevor diese Nachforderung fällig wird.

Für das Kilometerleasing hat der Gesetzgeber kein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Leasingvertrag vorgesehen, in der Praxis wird es von den Anbietern jedoch meist freiwillig gewährt.

Leasing mit Andienungsrecht

Wenn im Vertrag über ein Restwertleasing ein Andienungsrecht vereinbart wurde, kann der Leasinggeber verlangen, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug kauft, wenn der tatsächliche Wert des Autos zum Laufzeitende geringer als der kalkulierte Restwert ausfällt. Ein automatisches Kaufrecht für den Leasingnehmer ist in einem solchen Vertrag nicht vorgesehen.

Wenn der reale Fahrzeugwert bei der Rückgabe höher ist als der geschätzte Restwert, kann Ihnen der Leasinggeber ein Kaufangebot unterbreiten. Sie sind in diesem Fall jedoch nicht zum Kauf verpflichtet.

Autofinanzierung

Fahrzeugfinanzierungen werden von Autoherstellern, Autohändlern sowie von Banken und Sparkassen angeboten. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt in monatlichen Raten. Hersteller und Händler bieten häufig Ballonfinanzierungen oder eine 3-Wege-Finanzierung an. Bei beiden Varianten steht in der Regel günstigen Monatsraten eine hohe Schlussrate – die sogenannte Ballonrate – gegenüber, für die häufig eine erneute Finanzierung nötig ist. Bei einer 3-Wege-Finanzierung können Sie zusätzlich entscheiden, ob Sie das Auto am Ende der Finanzierungslaufzeit zurückgeben. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen sein, beispielsweise Schadensfreiheit oder die Einhaltung eines vertraglich vereinbarten Kilometerlimits.

Sparkassen und Banken vergeben ihre Autokredite dagegen als zweckgebundene Ratenkredite. Im Vergleich zu einer Ballon- oder 3-Wege-Finanzierung sind sie fast immer die günstigere Lösung. Sie zahlen den Kredit in gleichbleibenden Monatsraten zu einem fest vereinbarten Zinssatz ab. Eine hohe Schlussrate ist dafür nicht vorgesehen.

Da Ihr Fahrzeug als Sicherheit für das Darlehen dient, sind die Zinsen für einen Autokredit niedriger als für einen Ratenkredit ohne Zweckbindung. Zudem treten Sie gegenüber dem Autohändler als Barzahler auf und können häufig Rabatte in Anspruch nehmen.

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages werden Sie bei einer solchen Finanzierung zumindest formal vom ersten Tag an zum Eigentümer Ihres Fahrzeugs und können darüber frei verfügen. Allerdings verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II auch bei dieser Finanzierungsvariante bei der Bank. Sie besitzt das Recht, das Auto einzuziehen und zu verkaufen, falls der Kredit nicht ordnungsgemäß bedient wird.



Voraussetzungen für einen Leasing- oder Finanzierungsvertrag

Für den Abschluss eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages müssen Sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Die Anbieter verlangen Volljährigkeit und einen deutschen Wohnsitz. In der Regel werden auch Einkommensnachweise abgefragt.

Für ein gewerbliches Autoleasing benötigen Sie außerdem eine Selbstauskunft, Ihre Gewerbeanmeldung oder einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister sowie Ihren letzten Steuerbescheid oder Ihren letzten Jahresabschluss.

Falls Sie sich für eine Fahrzeugfinanzierung interessieren, Ihr Gehaltskonto bei der Sparkasse führen und Teilnehmer des Sparkassen-Onlinebankings sind, kommt der Autokredit von S-Kreditpartner für Sie in Frage. Für seine Beantragung sind keine weiteren Unterlagen nötig, da alle relevanten Dokumente bereits im Sparkassen-Onlinebanking hinterlegt sind. Die Kreditabwicklung erfolgt vollständig online, sodass eine sehr schnelle Kreditentscheidung möglich ist.

Autokredit

Autokredit

mit niedrigen Raten dank langer Laufzeit

Leasingkosten versus Finanzierungskosten

Auf die Kosten von Leasing wirken sich ebenso wie bei einer Finanzierung der effektive Jahreszins sowie die Laufzeit des Vertrages aus. In der Regel ist Leasing durch geringere Gesamtkosten und monatliche Zahlungen jedoch die günstigere Variante – allerdings gehört Ihnen das Fahrzeug am Ende nicht. Zudem müssen Sie anders als bei einem klassischen Autokredit mit Nachzahlungen am Laufzeitende des Vertrages rechnen.

Was eignet sich für wen?

Leasing lohnt sich vor allem für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen, da sie – anders als Privatpersonen – ihre Leasingkosten steuerlich geltend machen können. Jedoch kann sich ein Leasingvertrag auch für Privatpersonen lohnen. Sie binden sich hierdurch nicht langfristig an eine Finanzierung, können dauerhaft ein neuwertiges Fahrzeug nutzen und ihr Fahrzeugmodell häufiger wechseln.

Unterschiede zwischen Leasing und Finanzierung im Überblick

Leasing Finanzierung (klassischer Autokredit)
kein Eigentumserwerb, Rückgabe des Fahrzeugs nach dem Ende der Vertragslaufzeit Eigentumserwerb, langfristige Investition in ein Fahrzeug
Einfluss verschiedener Faktoren auf die Monatsrate – beispielsweise Fahrzeugmodell, Nutzungsintensität, Restwertschätzung, Vertragslaufzeit und effektiver Jahreszins Monatsrate auf der Basis von Darlehenssumme, Laufzeit und effektivem Jahreszins
Vertragsdauer meist zwischen einem und drei Jahren Vertragsdauer je nach Anbieter in einem Rahmen zwischen zwölf und 120 Monaten frei gestaltbar
keine Umsatzsteuer, da das Auto nicht gekauft wird 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreis, jedoch oft Anspruch auf Barzahlerrabatte
mögliche Nachzahlungen für Restwert- oder Kilometerausgleich keine Nachzahlungen oder hohen Abschlussraten (außer bei der Ballonfinanzierung)
begrenzte Fahrleistung bei Kilometerleasing keine Fahrleistungsbegrenzung
Einhaltung der Wartungs- und Servicevorgaben des Leasinggebers keine Vorgaben für Wartung und Reparaturen

Häufige Fragen zum Thema Leasing oder Finanzierung

Zwar sind die Gesamtkosten beim Leasing günstiger als bei einer Finanzierung. Außerdem sind bei Leasing die monatlichen Raten häufig deutlich günstiger als bei einem finanzierten Auto. Allerdings erwerben Sie durch Leasing kein Eigentum an dem geleasten Fahrzeug. Zudem müssen Sie sowohl bei Restwertleasing als auch bei Kilometerleasing mit Nachzahlungen rechnen, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht punktgenau erfüllen.

Autokredit berechnen »

Nachteile ergeben sich aus dem Leasing eines Autos in unterschiedlichen Punkten:

  • Leasing begründet kein Eigentum. Nach Vertragsende muss das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben werden, falls keine Kaufoption vereinbart wurde.
  • Als Vielfahrer müssen Sie mit hohen monatlichen Leasingraten rechnen.
  • Die Nutzungsbedingungen für das Fahrzeug werden ebenso wie die Anforderungen an Wartung und Inspektion durch den Leasinggeber vorgegeben.
  • Unter Umständen werden zum Vertragsende höhere Nachzahlungen fällig.

Aus steuerlichen Gründen ist Leasing ausschließlich für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen sinnvoll, da sie die Kosten für ein geleastes Fahrzeug als Betriebsausgaben geltend machen können. Für Privatpersonen ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen.

Auch für ein privates Fahrzeug ist Leasing jedoch eine gute Wahl, wenn Sie dauerhaft ein neuwertiges Auto fahren oder verschiedene Modelle ausprobieren wollen. Eine Finanzierung ist dagegen sinnvoll, wenn Sie den Autokauf als eine dauerhafte Investition betrachten. Wichtig ist bei beiden Varianten, dass Sie vorab verschiedene Angebote vergleichen.

Sie können auch Jahres- und Gebrauchtwagen leasen. Im Vergleich zu Neuwagen erhalten Sie dafür günstigere Konditionen. Vorab sollten Sie allerdings das Scheckheft des Fahrzeugs prüfen, denn anstehende Inspektionen mit hohem Materialaufwand können die Kosten für das Fahrzeug beträchtlich in die Höhe treiben. Optimal bei Gebrauchtwagenleasing sind kürzere Vertragslaufzeiten, da so der Reparatur- und Wartungsaufwand überschaubar bleibt.

Gebrauchtwagen finanzieren »

Das könnte Sie auch interessieren