Kreditvertrag: Das müssen Sie beachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kreditvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
  • Vor dem Unterschreiben sollten Sie den Kreditvertrag auf essenzielle Bestandteile prüfen.
  • Unverzichtbare Inhalte eines Kreditvertrages sind die Kreditsumme, die Kreditlaufzeit, die Zinsen und die Ratenhöhe.
  • Beachten Sie auch die Angaben zur Widerrufsbelehrung und zum Rücktrittsrecht.
  • Kreditverträge werden immer in die SCHUFA eingetragen.

Was ist ein Kreditvertrag?

Mit einem Kreditvertrag gehen Sie eine dauerhaute finanzielle Verpflichtung ein – vor dem Kreditabschluss sind also Planung und Vorsicht geboten. Wir helfen Ihnen zu verstehen, worauf Sie bei Kreditverträgen achten sollten, wie Sie seriöse Kreditangebote erkennen und welche Rechte und Pflichten sich für Sie ergeben.

Ein Kreditvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer, die Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Kreditvergabe genau und unverwechselbar festhält. Der Kredit- oder Darlehensgeber verpflichtet sich dazu, die vereinbarte Kreditsumme zur Verfügung zu stellen. Der Kredit- oder Darlehensnehmer hat die Pflicht der Rückzahlung der geliehenen Summe und der Zahlung des Zinses. Alle vertragstypischen Pflichten bei einem Kreditvertag sind in § 488 BGB geregelt.

Bestandteile eines seriösen Kreditvertrags

Seriöse Kreditverträge bedürfen immer der Schriftform. Schließen Sie keine mündlichen Kreditverträge ab – sie sind für keine der Parteien bindend. Zudem haben Sie nur in schriftlicher Form einen guten Überblick über alle Rahmenbedingungen. Hierzu gibt es eine ganze Reihe von Bestandteilen, die ein solcher Kreditvertrag enthalten muss. Welche dies sind, haben wir in den folgenden Abschnitten für Sie gesammelt und beschrieben.

Kredithöhe

Bevor ein Kreditvertrag überhaupt zustande kommt, beantragen Sie eine Kreditsumme nach Ihrem Bedarf. Meistens stimmt die Kreditsumme dann mit der Auszahlungssumme überein. Eine Ausnahme bildet der Zinsabschlag (Disagio), der als eine Art Zinsvorauszahlung den ausgezahlten Betrag verringert. In der Praxis wird Disagio heute aber eher selten eingesetzt. Sollte dies aber der Fall sein, muss der Zinsabschlag ebenfalls schriftlich im Darlehensvertrag festgehalten sein.

Zinsen

Die Verzinsung eines Kredites soll gerecht sein und darf nicht ausufern. Sie sollten vor dem Kreditabschluss daher mehrere Angebote vergleichen. Seriöse Kreditverträge beinhalten immer eine Angabe zur Verzinsung des Darlehens. Wichtig hierbei ist die Unterscheidung in Sollzins und Effektivzins. Der Sollzins ist ein Jahreszins, Sie erkennen ihn an dem Zusatz "p. a." (per anno). Der Effektivzins ist dagegen der Zins, der auch Nebenkosten Ihres Darlehens umfasst. Da es heute aber nicht mehr erlaubt ist, dass Banken für die Vergabe von Krediten Bearbeitungsgebühren erheben, ist die Differenz zwischen den beiden Arten von Zins heute weniger ausgeprägt.

Achten Sie bei der Kontrolle des Kreditvertrages auch unbedingt darauf, ob Ihnen ein Festzins oder ein variabler Zins angeboten wird. Variable Zinsen können eine Menge Unsicherheit mit sich bringen. Unter Umständen zahlen Sie dann vielleicht mehr, als Sie bei einem etwas höheren Festzins hätten bezahlen müssen. Die Zinsbindung ist also ein wichtiger Faktor für die Summe der Kreditkosten und auch ein wertvoller Indikator dabei, einen Darlehensvertrag in seiner Seriosität zu beurteilen.

Tilgung

Die Tilgung Ihrer Kreditschulden sollte nach einem Tilgungsplan erfolgen, der perfekt zu Ihnen passt und den Sie auch gut umsetzen können. Der im Kreditvertrag aufgeführte Tilgungsplan soll die Abstände und die Höhe der monatlichen Raten umfassen. Auch die Form der Tilgung – zum Beispiel Annuitätentilgung oder Ratentilgung – sollte integriert sein. Annuitätentilgung bedeutet, dass ein konstanter Betrag zu bezahlen ist, Ratentilgung hat gleiche Tilgungsbeträge bei sinkenden Raten.

Ihnen ist die Möglichkeit einer kostenlosen Sondertilgung wichtig? Dann sollten Sie diese Möglichkeit im Kreditvertrag festlegen lassen. Sollte der Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, muss diese ebenfalls in den Kreditunterlagen aufgeführt werden. Gleiches gilt auch für die Option von Ratenpausen.

Verzug oder Zahlungsausfall

Es kann immer vorkommen, dass Sie bei der Rückzahlung Ihres Darlehens in Verzug kommen oder ein kompletter Zahlungsausfall erfolgt. Für diese Fälle muss genau festgelegt sein, welche Folgen das für Sie hat. Sämtliche Mahngebühren und Mahnspesen sind transparent aufzuführen. Sichern Sie sich gegen solche Fälle mit einer Restschuldversicherung ab, müssen auch diese Kosten in der Kreditvereinbarung festgehalten sein.

Sicherheiten

Um das Ausfallrisiko zu reduzieren, verlangen Banken bei der Kreditvergabe oft Kreditsicherheiten. Klassiker unter den Sicherheiten ist selbstverständlich das Einkommen, aber auch Bürgschaften, Hypotheken, Immobilien oder andere Werte sind gerade bei höheren Kreditsummen als Sicherheiten einsetzbar. Die Art der Sicherheit ist ebenfalls ein essenzieller Bestandteil von seriösen Kreditverträgen.

Widerrufsbelehrung/Kündigung

Kreditnehmer haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach der Kreditaufnahme den Vertrag im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs zu kündigen. Der Gesetzgeber schützt so den Darlehensnehmer vor unbedachten Kreditaufnahmen und unseriösen Darlehensgebern. Dieser Umstand muss in der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages kommuniziert werden.

Auch eine Kündigung von Darlehen ist möglich. Bei Darlehen mit variablen Zinssätzen gibt es die dreimonatige Kündigungsfrist. Sollten Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung haben, kann erst nach der Zinsbindung gekündigt werden – dann mit einer Frist von einem Monat.

Kreditverträge, die nicht über eine Widerrufs- und Rechtsbelehrung verfügen, sind rechtswidrig.

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Häufige Fragen zum Thema Kreditvertrag

Kreditverträge sind eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Der Kreditgeber verpflichtet sich dazu, dem Kreditnehmer eine bestimmte Summe zu leihen. Der Kreditnehmer hat die Verpflichtung, das Geld inklusive Zinsen nach einem fest definierten Plan zurückzuzahlen.

Jeder Vertrag kann individuell gestaltet werden. Es gibt aber gesetzliche Mindestanforderungen, die für die korrekte Abwicklung unbedingt enthalten sein sollten. Dies sind Informationen zu Darlehensgeber und Darlehensnehmer als Vertragsparteien, die Höhe der Kreditsumme und der Auszahlungsbetrag, die vereinbarten Zinsen, die Art der Tilgung, Folgen bei einem eventuellen Verzug, Sicherheiten, die gesamten Kosten des Kredits und alle Fakten zur Kündigung inklusive Widerrufsbelehrung.

Natürlich. Für einen unkomplizierten und eher kurzfristigen Kleinkredit ist eine Vertragsvorlage häufig ausreichend. In speziellen Fällen oder höheren Kreditsummen empfiehlt es sich, einen individuellen Vertrag aufzusetzen oder einen Mustervertrag bedarfsgerecht zu ändern.

Natürlich sind Zins- und Tilgungsplan bedeutsame Bestandteile im Vertrag. Es gibt aber auch bedarfsgerechte Klauseln. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Kreditnehmer ein anderes Darlehen abschließen kann, falls er vor Auszahlung der Kreditsumme ein günstigeres Angebot entdeckt. Viele Kreditnehmer haben auch den Wunsch, ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen zu können, falls es ihre finanziellen Mittel erlauben. All dies kann in Kreditverträge integriert werden.

Sie müssen Ihren Kreditvertrag nicht prüfen lassen, aber es ist immer zu empfehlen, da juristische Laien das Kleingedruckte oft nur schwer beurteilen können. Digitale Technik ermöglicht uns sehr kurzfristige Kreditentscheidungen. Bei einem Sofortkredit erhalten Sie die Zusage oder Absage für die Kreditaufnahme direkt nach der Antragstellung, die Auszahlung erfolgt oft schon am nächsten Werktag. Bei anderen Krediten müssen Sie meist mit einer Bearbeitungsfrist von einem bis drei Werktagen rechnen.

Laut Gesetz ist ein Vertrag dann gültig, wenn beide Parteien ihre Vertragserklärung abgegeben haben. Das ist mit der Unterschrift unter den Kreditverträgen rechtswirksam umgesetzt. Das Kündigungsrecht und das Recht auf Widerruf bleiben bestehen.

Kreditverträge sind in § 138 BGB gesetzlich geregelt. Verstößt ein Kreditvertrag gegen diese Regelung, gilt er als ein sittenwidriges Rechtsgeschäft und ist somit nichtig. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ausnutzen der finanziellen Notlage, eine Ausbeutung des Mangels an Urteilsvermögen oder betrügerische Absichten durch einen der Vertragspartner vorliegen.

Kreditverhandlungen sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen des Darlehensgebers und Darlehensnehmers zustande. Dies erfolgt durch eine Unterschrift. Mündliche Vereinbarungen zählen in diesem Zusammenhang nicht.

Der Kreditvertrag endet erst mit der vollständigen Begleichung der Darlehenssumme inkl. den festgelegten Zinsen. Ein guter Orientierungspunkt für das Ende eines Darlehensvertrages ist die vermerkte Kreditlaufzeit. Sofern keine Ratenpausen vereinbart und keine Sondertilgungen vorgenommen wurden, dauert ein Kreditvertrag so lange, wie die Laufzeit des Kredites angegeben ist.

Wenn alle Kreditunterlagen gesichtet sind und der Vertrag unterschrieben ist, rechnen viele Kreditnehmer mit einer raschen Auszahlung des Geldes. Es hängt aber vom Kreditinstitut ab, wann das Geld auf dem Konto gebucht ist. Es kann bis zu einer Woche dauern, bis alles bearbeitet und die Auszahlung veranlasst wird. Als Sparkassen-Kunde können Sie beim S Kredit-per-Klick jedoch mit einer besonders schnellen Abwicklung rechnen.

Ja, diese Option besteht. Deshalb enthalten seriöse und rechtskonforme Kreditverträge auch die sogenannte Widerrufsbelehrung. Kreditnehmer haben das Recht, den Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem Abschluss zu widerrufen. Der Gesetzgeber schützt damit insbesondere die Privatperson vor einer unbedachten Kreditaufnahme und den mit ihr verbundenen Rechtsfolgen. Der Widerruf muss durch den Verbraucher nicht begründet werden.

Kreditnehmer haben – wie bei allen anderen Vertragstypen auch – ein Kündigungsrecht. Der Hinweis darauf ist fester Bestandteil eines seriösen Kreditvertrags.

Die Kündigungsdetails hängen vom Vertragstyp ab. Sollte ein variables Darlehen vereinbart worden sein, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Bei einem Festzinskredit hingegen ist die ordentliche Kündigung erst dann möglich, wenn die Zinsbindung abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat. Gründe für die Kündigung eines Festzinsdarlehens sind auch Zahlungsunfähigkeit, Umschuldung oder vorzeitige Tilgung durch den Kreditnehmer.

Sowohl die Aufstockung als auch die Umschuldung von Kreditverträgen ist möglich. Es gilt jedoch zu beachten, dass diese Änderungen erneut entsprechende Willenserklärungen durch die Vertragspartner voraussetzen. Die Aufstockung dient der Ergänzung eines Kredits, bei dem sich die ursprüngliche Kreditsumme als nicht ausreichend für den Zweck des Darlehens herausstellt. Eine Umschuldung ist dann sinnvoll, wenn ein neuer Kredit bessere Konditionen für den Darlehensnehmer bietet als seine bisherigen Kredite und keine oder eine sehr geringe Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist.

Die Löschung des SCHUFA-Eintrags hängt von der erfolgreichen Tilgung ab. Ist die Gesamtsumme des Kredits einmal getilgt, dauert es noch drei Jahre, bis die Löschung aus der SCHUFA erfolgt. Die positive Auswirkung der abgeschlossenen Rückzahlung auf die Bonität kommt jedoch schneller zustande.

Kreditverträge können auch zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen werden. Auch hier lautet der wichtigste Tipp, die Vereinbarung in schriftlicher Form festzuhalten, um Missverständnissen vorzubeugen. Ein privater Kreditvertrag kann auch eigenständig aufgesetzt werden, muss aber die gleichen Pflichtbestandteile und Angaben beinhalten wie ein üblicher Kreditvertrag. Doch Vorsicht: Ein Kredit von privat kann trotzdem noch rechtliche Gefahren bergen. In den meisten Fällen ist ein Privatkredit von der Bank deutlich sicherer und transparenter.

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