Kreditsicherheiten: Arten der Kreditsicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Kreditsicherheiten dienen dazu, den Kreditgeber gegen einen Zahlungsausfall des Kreditnehmers abzusichern.
- Man kann die Kreditsicherung in drei Gruppen unterteilen: Personalsicherheiten, Sachsicherheiten und die Forderungsabtretung.
- Zu den üblichen Kreditsicherheiten zählen das regelmäßige Einkommen, Immobilien, Autos und Wertpapiere, aber auch Bürgschaften.
Was sind Kreditsicherheiten?
Wer seinen Kredit absichern möchte, kann eine Sicherheit hinterlegen. Eine Kreditsicherheit ist etwas, das einen finanziellen Wert hat (“Vermögenswert“) und als Pfand eingesetzt wird für den Fall, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Kreditsicherheiten haben sowohl für den Kreditgeber als auch für den Kreditnehmer Vorteile: Der Kreditgeber kann sicher sein, dass er sein Geld zurückerhält, und deshalb kann er dem Kreditnehmer bessere Konditionen gewähren, beispielsweise in Form von niedrigeren Zinsen.
Besonders wichtig ist die Kreditsicherung bei höheren Finanzierungssummen sowie bei unzureichender Bonität. Welche Kreditsicherheiten akzeptiert werden, hängt vom Kreditinstitut ab. Vor allem ist wichtig, dass der Wert einer Kreditsicherung leicht zu ermitteln und möglichst konstant ist und nicht von der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers abhängt. Außerdem muss die Kreditsicherheit im Bedarfsfall leicht zu verkaufen sein.
Kreditsicherheiten lassen sich in drei Gruppen einteilen: Personalsicherheiten, Sach- oder Realsicherheiten und die Forderungsabtretung.
Kreditsicherung durch Personalsicherheiten
Bei einer Personalsicherheit geht es in den meisten Fällen um eine Kreditbürgschaft. Eine dritte Person, der Bürge, haftet bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Wenn der Ratenkredit nicht mehr abbezahlt wird, holt sich die Bank das Geld vom Bürgen. Voraussetzung für die Akzeptanz einer Bürgschaft als Kreditsicherung ist eine ausreichende Bonität des Bürgen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Bürgschaften. Die häufigste Art ist die Ausfallbürgschaft. Dabei darf die Bank erst auf das Vermögen des Bürgen zurückgreifen, wenn eine gerichtliche Klärung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber erfolglos war. Seltener wird die selbstschuldnerische Bürgschaft eingesetzt. Bei dieser Bürgschaftsart wird die Ausfallsumme sofort aus dem Einkommen oder Vermögen des Bürgen genommen.
Kreditsicherung durch Real- oder Sachsicherheiten
Unter Real- oder Sachsicherheiten werden meistens Pfandrechte an beweglichen oder unbeweglichen Wertgegenständen verstanden. Bei einem Zahlungsausfall hat der Kreditgeber das Recht, die Sachsicherheit zu verkaufen.
Kreditsicherheiten durch bewegliche Sachen kommen im gegenwärtigen Bankgeschäft selten vor. Es können ausschließlich wertvolle bewegliche Sachen wie Schmuck, Antiquitäten, Wertpapiere und Elektronik eingesetzt werden. Ein Sonderfall dieses Pfandrechts ist die Sicherungsübereignung. In diesem Fall darf der Kreditnehmer das verpfändete bewegliche Vermögen in seinem Besitz behalten, während es in das treuhänderische Eigentum der Bank übergeht. Bestes Beispiel dafür ist der Autokredit, bei dem der Kfz-Brief während der Finanzierung in den Händen des Geldinstituts bleibt.
Zu den Kreditsicherheiten durch unbewegliche Dinge zählen Grundschulden und Hypotheken auf Grundstücke und Immobilien. Unbewegliche Kreditsicherheiten sind für die Banken attraktiv, weil ihr Wert stabil und ihre Wertermittlung einfach ist.
Kreditsicherung durch Forderungsabtretung
Eine weit verbreitete Option der Forderungsabtretung ist die Lohn- oder Gehaltsabtretung. Kann der Kreditnehmer seinen Ratenkredit nicht mehr bedienen, tritt er Teile seines Lohns oder Gehalts an die Bank ab. Dabei darf sein Einkommen nur innerhalb der Pfändungsgrenzen eingezogen werden.
Bei größeren Darlehen machen viele Banken den Abschluss einer Risikolebensversicherung zu den Vertragsbedingungen. Im Todesfall wird die Restschuld aus der Versicherung getilgt. Ebenfalls verbreitet sind vor allem bei hohen Kreditsummen Restschuldversicherungen, die einspringen, wenn der Kreditnehmer berufsunfähig oder arbeitslos wird oder stirbt.
Akzessorische und fiduziarische Sicherheiten
Abhängig davon, wie eng die Sicherheit an den konkreten Kredit gekoppelt ist, unterscheidet man außerdem zwischen akzessorischen und nicht akzessorischen Sicherheiten. Akzessorische Sicherheiten hängen stets mit dem konkreten Kredit zusammen. Sie entstehen durch die Kreditaufnahme und erlöschen mit der Kreditbegleichung. Ein Beispiel dafür ist die Hypothek. Ist die Hypothek vollständig abbezahlt, ist sie weg.
Fiduziarische Sicherheiten sind nicht akzessorische Sicherheiten. Sie sind nicht davon abhängig, ob der Kredit schon abbezahlt ist, sondern können auch nach Begleichung der Schuld fortbestehen. Ein Beispiel dafür ist die Grundschuld. Ist der Kredit abbezahlt, besteht die Grundschuld weiter (wenn man sie nicht löschen lässt) und kann bei Bedarf zur Sicherung eines weiteren Kredits benutzt werden.
Welche Kreditsicherheiten eignen sich für welchen Kredit?
Wie ihre Kredite abgesichert werden können, bestimmen die Kreditinstitute selber. Ob und wie viel zusätzliche Kreditsicherung überhaupt notwendig ist, hängt von der Kreditsumme und der Bonität des Antragsstellers ab. Besonders bei kleineren Krediten reicht oft ein gutes Einkommen sowie eine als gut eingestufte Kreditwürdigkeit, etwa über den SCHUFA-Score, aus.
Etwaige Unzulänglichkeiten können in der Regel über wertvolle Sachgüter oder über das Hinzuziehen eines Bürgen (Personalsicherheit) kompensiert werden. Für die Aufnahme eines Autokredits kann ebenfalls eine Bürgschaft oder aber auch eine Sicherungsübereignung mit dem Fahrzeug als Sachsicherheit eingesetzt werden. Zur Absicherung größerer Kredite wie Baufinanzierungen und Immobiliendarlehen bieten sich Hypotheken, Grundschulden, aber auch eine Lebensversicherung an.
Häufig gestellte Fragen zur Kreditsicherung
Für die Bewertung von Kreditsicherheiten ziehen Banken den sog. Beleihungswert an. Dieser beschreibt die Kreditsumme, die das Kreditinstitut bei Veräußerung der Sicherheit erhalten würde. Häufig ist er geringer als der gegenwärtige Sachwert des Gegenstands. Die Errechnung des Beleihungswertes unterscheidet sich je nach Art der Kreditsicherheiten. Für Aktien werden bis zu 60 Prozent des Kurses angesetzt, während Sparguthaben und Festgelder bis zur vollen Höhe bewertet werden können. Bei Versicherungen wiederum ist der Rückkaufswert maßgeblich und bei Sachgegenständen wird auf den potenziellen Verschleiß und die natürliche Wertminderung geachtet.
Eine erste Information über die Sicherheit eines Kredites liefert bereits die Bonität des Kreditnehmers. Bei hohen Kreditsummen und Immobilienfinanzierungen sind zusätzliche Kreditsicherheiten in der Regel fest vorgeschrieben. Doch auch bei kleineren Finanzierungen kann eine Sicherung des Kredites notwendig sein. Ein zentraler Entscheidungsfaktor ist die Bonität. Fallen das vergangene Zahlungsverhalten sowie die aktuelle Verschuldungssituation des Kreditnehmers negativ auf, muss das dadurch erhöhte Kreditrisiko eines Zahlungsausfalls zusätzlich abgesichert werden.
Zur Kreditabsicherung des Autokredites via S Kredit-per-Klick dient die Sicherungsübereignung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief).
Ja. Eine sog. Sicherheitsverstärkung kann immer dann verlangt werden, wenn sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers oder der Wert der hinterlegten Sicherheit verschlechtert haben.
Bei unzureichender Bonität können Sie einen zweiten Kreditnehmer hinzuziehen. Verfügt er über eine gute Kreditwürdigkeit, können sich zusätzliche Kreditsicherheiten erübrigen.
Nicht immer. Bei besonders schlechten Bonitäts-Scores gewähren Kreditinstitute keine Finanzierungen.