Kreditsicherheiten: Arten der Kreditsicherung

Wer einen Kredit oder eine Finanzierung braucht, muss seinem Darlehensgeber oft Kreditsicherheiten anbieten. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten. Erfahren Sie hier, welche Sicherheiten Banken von Ihnen verlangen können.

file

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt drei Möglichkeiten der Kreditsicherung: Personal- und Sachsicherheiten sowie die Forderungsabtretung.
  • Bei der Bürgschaft haftet ein dritter Vertragspartner für die Kreditsumme.
  • Unter den Sachsicherheiten sind die Pfandrechte die wichtigsten Arten der Kreditsicherung. Sie werden an beweglichen und unbeweglichen Sachen ausgeübt. Zu den unbeweglichen Sachsicherheiten zählen Grundschuld und Hypothek.
  • Eine verbreitete Form der Kreditsicherung beim Ratenkredit ist die Forderungsabtretung. Es wird vereinbart, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit Gehaltsteile an die Bank abgetreten werden.
  • Die Bank prüft die Bonitätskriterien, um die Verlässlichkeit der Kreditsicherung zu bestimmen. Ein wichtiger Partner dabei ist die SCHUFA.

Was sind Kreditsicherheiten?

Eine Kreditsicherheit oder eine Kreditsicherung ist ein Vermögenswert (oder das Besitzrecht an einem Vermögenswert), den der Kreditnehmer als Rückzahlungsgarantie für die beantragte Finanzierung an den Darlehensgeber übergeben muss. Auf diese Art und Weise wird der Kreditgeber gegen das Kredit- oder Ausfallrisiko im Falle einer Zahlungsunfähigkeit abgesichert, da er den Vermögenswert veräußern kann. Kreditsicherung wird bei höheren Finanzierungssummen sowie bei unzureichender Bonität besonders oft vorausgesetzt. Dabei setzen die Anbieter selbst die Maßstäbe an die Kreditsicherheiten, die sie als Zahlungsgarantie verlangen.

Nicht jeder Gegenstand kann als Kreditsicherheit eingesetzt werden – die Kreditinstitute haben hierfür feste Anforderungen. Es ist für sie an erster Stelle wichtig, dass der Wert einer Kreditsicherung leicht zu ermitteln und so konstant wie möglich ist. Außerdem muss die Kreditsicherheit marktgängig sein – also im Bedarfsfall leicht an andere Gläubiger verkäuflich. Auch muss dieser Wert unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers bestehen bleiben.

Möglichkeiten der Kreditsicherung

Zunächst unterscheiden sich Kreditsicherheiten anhand ihres Zusammenhangs mit dem Kredit. Die akzessorischen Sicherheiten entstehen mit der Kreditaufnahme und erlöschen automatisch, sobald das Darlehen beglichen ist. Ein Beispiel dafür ist die Hypothek. Die fiduziarischen Sicherheiten sind wiederum nicht an dem Kredit gekoppelt, sondern werden vom Schuldner an die Bank treuhänderisch übergeben. Das kann zum Beispiel eine Grundschuld sein.

Die Kreditsicherung kann durch drei Arten von Kreditsicherheiten erfolgen: die Personalsicherheiten, die Real- oder Sachsicherheiten sowie durch Forderungsabtretung.

Kreditsicherung durch Personalsicherheiten

Bei einer Personalsicherheit geht es um eine Kreditbürgschaft. Eine dritte Person, der Bürge, haftet bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Die Bank tritt an diese Person heran, wenn der Ratenkredit nicht mehr bedient werden kann. Voraussetzung für die Akzeptanz einer Bürgschaft als Kreditsicherung ist die gute Bonität des Bürgen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Bürgschaften. Bei der Ausfallbürgschaft darf die Bank erst auf das Vermögen des Bürgen zurückgreifen, wenn eine gerichtliche Klärung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber erfolglos war. Das ist die häufigste Art der Kreditsicherung durch einen Bürgen. Seltener wird die selbstschuldnerische Bürgschaft eingesetzt. Bei dieser Bürgschaftsart wird die Ausfallsumme sofort aus dem Einkommen oder Vermögen des Bürgen genommen.

Kreditsicherung durch Real- oder Sachsicherheiten

Die Realsicherheiten – auch Sachsicherheiten genannt – nutzen zur Kreditabsicherung das abgetretene Besitzrecht an werthaltigen Gegenständen. Das können Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Autos oder Immobilien sein. Bei einem Zahlungsausfall hat der Kreditgeber das Recht, die Sachsicherheit zu verkaufen oder zwangszuverkaufen. Unter diese Möglichkeiten der Kreditsicherung fallen die Pfandrechte. Diese unterscheiden sich nach Rechten an beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Kreditsicherheiten durch bewegliche Sachen kommen im gegenwärtigen Bankgeschäft selten vor. Hier übereignet der Kreditnehmer der Bank während der Kreditlaufzeit Vermögensgegenstände, die nach § 90 BGB keine Grundstücke sind und nicht fest mit einem Grundstück verbunden sind (das Gegenteil von Immobilien). Für diese Kreditsicherung können ausschließlich wertvolle bewegliche Sachen wie Schmuck, Antiquitäten, Wertpapiere und Elektronik eingesetzt werden. Ein Sonderfall dieses Pfandrechts ist die Sicherungsübereignung. In diesem Fall darf der Kreditnehmer das verpfändete bewegliche Vermögen in seinem Besitz behalten, während es in das treuhänderische Eigentum der Bank übergeht. Bestes Beispiel dafür: der Autokredit. Der Kfz-Brief bleibt während der Finanzierung in den Händen des Geldinstituts.

Zu den Kreditsicherheiten durch unbewegliche Dinge zählen Grundschulden und Hypotheken auf Grundstücke und Immobilien. Unbewegliche Kreditsicherheiten sind für die Banken attraktiv, weil ihr Wert stabil und ihre Wertermittlung einfach ist. Die Hypothek wird nach Kreditrückzahlung aus dem Grundbuch gelöscht. Die Grundschuld bleibt darin stehen. Eine einmal eingetragene Grundschuld kann für spätere Kredite genutzt werden.

Kreditsicherung durch Forderungsabtretung

Bei der Kreditsicherung durch Forderungsabtretung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine sehr verbreitete Option ist die Lohn- oder Gehaltsabtretung. Kann der Kreditnehmer seinen Ratenkredit nicht mehr bedienen, tritt er Teile seines Lohns oder Gehalts an die Bank ab. Dabei darf sein Einkommen nur innerhalb der Pfändungsgrenzen eingezogen werden. Bei größeren Darlehen machen viele Banken den Abschluss einer Risikolebensversicherung zu den Vertragsbedingungen. Im Todesfall wird die Restschuld aus der Versicherung getilgt. Ebenfalls verbreitet sind bei hohen Kreditsummen Restschuldversicherungen, die einspringen, wenn der Kreditnehmer berufsunfähig oder arbeitslos wird.

Welche Kreditsicherheiten eignen sich für welchen Kredit?

Die akzeptierten Kreditsicherheiten können je nach Kreditinstitut variieren. Ob und wie viel zusätzliche Kreditsicherung überhaupt notwendig ist, hängt von der Kreditsumme und der Bonität des Antragsstellers ab. Besonders bei kleineren Krediten reicht ein gutes Einkommen sowie eine als gut eingestufte Kreditwürdigkeit, etwa über den SCHUFA-Score, aus. Etwaige Unzulänglichkeiten können in der Regel über wertvolle Sachgüter oder über das Hinzuziehen eines Bürgen (Personalsicherheit) kompensiert werden. Für die Aufnahme eines Autokredits kann ebenfalls eine Bürgschaft oder aber auch eine Sicherungsübereignung mit dem Fahrzeug als Sachsicherheit eingesetzt werden. Für größere Kredite wie Baufinanzierungen und Immobiliendarlehen bieten sich Hypotheken, Grundschulden, aber auch eine Lebensversicherung an.

Häufig gestellte Fragen zur Kreditsicherung

Für die Bewertung von Kreditsicherheiten ziehen Banken den sog. Beleihungswert an. Dieser beschreibt die Kreditsumme, die das Kreditinstitut bei Veräußerung der Sicherheit erhalten würde. Häufig ist er geringer als der gegenwärtige Sachwert des Gegenstands. Die Errechnung des Beleihungswertes unterscheidet sich je nach Art der Kreditsicherheiten. Für Aktien werden bis zu 60 Prozent des Kurses angesetzt, während Sparguthaben und Festgelder bis zur vollen Höhe bewertet werden können. Bei Versicherungen wiederum ist der Rückkaufswert maßgeblich und bei Sachgegenständen wird auf den potenziellen Verschleiß und die natürliche Wertminderung geachtet.

Eine erste Information über die Sicherheit eines Kredites liefert bereits die Bonität des Kreditnehmers. Bei hohen Kreditsummen und Immobilienfinanzierungen sind zusätzliche Kreditsicherheiten in der Regel fest vorgeschrieben. Doch auch bei kleineren Finanzierungen kann eine Sicherung des Kredites notwendig sein. Ein zentraler Entscheidungsfaktor ist die Bonität. Fallen das vergangene Zahlungsverhalten sowie die aktuelle Verschuldungssituation des Kreditnehmers negativ auf, muss das dadurch erhöhte Kreditrisiko eines Zahlungsausfalls zusätzlich abgesichert werden.

Zur Kreditabsicherung des Autokredites via S Kredit-per-Klick dient die Sicherungsübereignung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief).

Ja. Eine sog. Sicherheitsverstärkung kann immer dann verlangt werden, wenn sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers oder der Wert der hinterlegten Sicherheit verschlechtert haben.

Bei unzureichender Bonität können Sie einen zweiten Kreditnehmer hinzuziehen. Verfügt er über eine gute Kreditwürdigkeit, können sich zusätzliche Kreditsicherheiten erübrigen.

Nicht immer. Bei besonders schlechten Bonitäts-Scores gewähren Kreditinstitute keine Finanzierungen.

Das könnte Sie auch interessieren