Energetische Sanierung fördern lassen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erstberatung ist empfehlenswert und wird durch eine staatliche Kostenbeteiligung von bis zu 60 % unterstützt. Verbraucherzentralen bieten sogar kostenlose Beratungen an.
  • Für die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle (wie zum Beispiel Dämm-Maßnahmen und Fensteraustausch) ist die Einbeziehung eines Energie-Effizienz-Beraters erforderlich.
  • Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ist der Etat eines Programms ausgeschöpft, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden.
  • Fördermittel des Bundes werden über das BAFA und die KfW bereitgestellt. Außerdem ist unter gewissen Voraussetzungen auch eine steuerliche Förderung möglich.

Diese Sanierungsmaßnahmen werden gefördert

Fördermittel können Sie für eine Vielzahl von Maßnahmen beantragen – vom Neubau über die Wärmedämmung bis zum Austausch von Heizungen. Sogar die Unterstützung durch Energieberater wird gefördert. Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

  • Sanierung zum Effizienzhaus
  • Energieeffizienter Neubau
  • Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecken, Fenstern sowie Außentüren
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Lüftungsanlagen
  • Austausch von Heizungen (Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, KWK-Anlagen) und Heizungsoptimierung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit
  • Maßnahmen zur alternativen Energiegewinnung wie Photovoltaik
  • Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten
  • Energieberatung

Beantragung und Höhe von Zuschüssen

Die öffentlichen Fördermöglichkeiten für energetisches Sanieren sind vielfältig, unterliegen jedoch bestimmten Voraussetzungen – nicht nur hinsichtlich der Höhe der Fördermittel, sondern auch bei der Frage, ob diese überhaupt beantragt werden können. Bei baulichen Maßnahmen (zum Beispiel bei der Wärmedämmung) gilt bei der Fördermittel-Beantragung die Einschätzung durch einen unabhängigen Energieberater als Grundvoraussetzung. Diese Beraterinnen und Berater müssen zur Ausstellung von Energieausweisen (nach § 21 EnEV) berechtigt sein und helfen Ihnen dabei, die passenden Fördermittel zu beantragen. Bund und Landesministerien übernehmen einen Teil der Beraterkosten. Übrigens: Wer sich in Verbraucherzentralen beraten lässt, muss dafür aktuell nichts bezahlen (Stand 2022). 

Für energieeffiziente Neubauten kann ein Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden (jedoch nur für ein „Effizienzhaus 40“, Nachhaltigkeits-Klasse (EH/EG40)). So fördert die KfW bis Ende 2022 Neubauten nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Staatliche Vorgaben fordern, dass möglichst keine Energie durch die Baustruktur entweichen soll – und deshalb beteiligt sich die öffentliche Hand mit bis zu 40 % an den Kosten einer energetischen Sanierung. Für die Bewältigung der verbleibenden Kosten bietet sich beispielsweise ein Modernisierungskredit an.

Fördermittel

TIPP: Was es bei der Beantragung von Krediten zu beachten gilt und wie Sie lohnenswerte Angebote identifizieren, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Kreditbeantragung. 

Diese Institutionen stellen Fördermittel bereit

Die beiden wichtigsten Anlaufstellen des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle Fördermittel dieser Institutionen fallen unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG), die im Juli 2022 neu strukturiert wurde, um besser auf die aktuelle Situation reagieren zu können.

Die KfW bietet mehrere Möglichkeiten der Förderung, darunter zinsgünstige Kredite und Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Bundesregierung fördert über die KfW Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Neben der KfW-Förderung für Photovoltaik werden hier auch Brennstoffzellen durch zinsgünstige Kredite, zum Teil mit Tilgungszuschüssen oder reinen Zuschüssen, gefördert. 

Das BAFA ermöglicht die Beantragung von Zuschüssen zu einzelnen Sanierungsmaßnahmen, darunter die Modernisierung beziehungsweise den Austausch von Heizungsanlagen, Baubegleitung, Energieberatung, Dämm-Maßnahmen, den Austausch von Fenstern und Lüftungstechnik.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung: Seit 2020 kompensiert der Staat den Aufwand für energetische Sanierungsmaßnahmen über eine Steuerermäßigung (in Form eines Steuerbonus). Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vorgenommen werden, das mindestens zehn Jahre alt ist. Die Sanierungsmaßnahmen müssen zudem von Fachunternehmen durchgeführt werden und den Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (kurz ESanMV) entsprechen. Ebenso müssen die technischen Mindestanforderungen dem Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) entsprechen. Bei Erfüllung der Kriterien können 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro) innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Fördermöglichkeiten

Hier können Sie lokale und bundesweit verfügbare Fördermöglichkeiten rund um die energetische Sanierung, aber auch für andere Arten der Modernisierung abfragen. Die Abfrage gilt ausschließlich für bereits gebaute Einfamilienhäuser, aber nicht für Mehrfamilienhäuser oder Neubau.

Fazit

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind keine banale Angelegenheit, denn die anfallenden Kosten sind in der Regel hoch und die Beantragung von Fördermitteln ist nicht ohne Fallstricke. Gleichzeitig sind die meisten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen kaum ohne Zuschüsse zu stemmen: Der Austausch einer Heizungsanlage liegt je nach Umfang zwischen 9.000 und 25.000 Euro. Sind bauliche Maßnahmen geplant, liegen die Kosten nochmals deutlich darüber. Bei der Beantragung der Fördermittel sind zahlreiche Anforderungen zu beachten (vom GEG über die ESanMV bis zum QNG), bei deren Erfüllung Ihnen Energieberater helfen können – deren Arbeit ebenfalls bezuschusst wird. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten zu werfen, um die finanzielle Belastung im Rahmen zu halten – kurz- und längerfristig. 

Fördermittel

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Häufige Fragen zur Förderung

Fördermittel können Sie für die Sanierung zum Effizienzhaus, für Wärmedämmung, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, für den Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen, für den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, aber auch für Dienstleistungen wie die Energieberatung und die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten beantragen. 

Kostenübernahmen durch das BAFA oder die KfW liegen bei bis zu 50 % der Gesamtkosten für eine energetische Sanierung. Hierbei kommt es darauf an, welche Maßnahmen erforderlich sind. Entlastungen auf steuerlicher Ebene im Rahmen einer sogenannten steuerlichen Förderung liegen bei 20 % der angefallenen Kosten (bis zu 40.000 Euro) über einem Zeitraum von drei Jahren. 

Die beiden wichtigsten Anlaufstellen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Falle der KfW werden zinsgünstige Kredite und Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss vergeben. Das BAFA unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit einer anteiligen Kostenübernahme. Zertifizierte Energie-Effizienz-Berater stehen Ihnen zur Seite und sind (etwa im Falle baulicher Maßnahmen) sogar obligatorisch für die Beantragung von Zuschüssen. 

Über die KfW fördert der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Auch die Photovoltaik- und die Brennstoffzelltechnologie werden hier gefördert. Die Fördermittel des BAFA konzentrieren sich auf Einzelmaßnahmen wie den Austausch und die Optimierung von Heizungsanlagen, Baubegleitung, Energieberatung, Wärmedämmung, Fenster und Lüftungstechnik. 

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