Zinssatz
Was ist der Zinssatz und wie wird er berechnet?
Der Zinssatz ist ein Prozentsatz, der angibt, wie viel Zinsen im Verhältnis zu einer bestimmten Kapitalsumme gezahlt oder zu zahlen sind. Er spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung von Zinsen. Es gibt einige wichtige Zinssätze, die entweder gesetzlich festgelegt sind oder einen offiziellen Charakter haben.
In der Regel wird der Zinssatz auf Jahresbasis angegeben, oft mit der Abkürzung p. a. (lateinisch = per annum). Selten erfolgt die Angabe auf Monatsbasis, dann mit der Abkürzung p. m. (lateinisch = per mensem). Man kann die anfallenden Zinsen berechnen, indem man den Zinssatz, die Kapitalsumme und einen bestimmten Zeitraum berücksichtigt. Hier ist ein einfaches Beispiel: Angenommen, der Zinssatz beträgt 4,5 Prozent p. a., das Kapital beträgt 10.000 Euro und der Zeitraum beträgt ein Jahr. Die Zinsen (Z) berechnen sich wie folgt:
Z = 4,5 / 100 x 10.000 Euro = 450 Euro.
Zinssatz bei Krediten und Kapitalanlagen
Bei Krediten wird der Zinssatz als Sollzins(-satz) bezeichnet. Wenn der Zinssatz für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist, spricht man vom gebundenen Sollzins(-satz). Bei Kapitalanlagen und verzinslichen Guthaben spricht man vom Habenzins(-satz).
Eine andere Unterscheidung ist die zwischen festen und variablen Zinsen. Feste Zinsen sind über die gesamte Laufzeit festgelegt und können nicht einseitig verändert werden. Feste Zinsen entsprechen bei Krediten dem gebundenen Sollzins. Variable Zinsen können sich dagegen ändern und orientieren sich am aktuellen Marktzinsniveau. Viele Vereinbarungen mit variablen Zinsen sind an bestimmte veränderliche Zinssätze gekoppelt, zum Beispiel den EURIBOR (siehe unten).
Wichtige gesetzliche und sonstige "amtliche" Zinssätze
Hier sind einige wichtige Zinssätze, die in gesetzlichen Regelungen genannt sind oder in finanziellen Beziehungen eine Bedeutung haben. Sofern nicht anders angegeben, sind die genannten Zinssätze auf Jahresbasis (p. a.) zu verstehen:
- Gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB): 4 Prozent. Dies gilt, wenn bei privaten Rechtsgeschäften eine Schuld zu verzinsen ist und kein Zinssatz vereinbart wurde.
- Steuerlicher Zinssatz (§§ 233a, 238 AO): Im steuerlichen Kontext beträgt der Zinssatz für berechnete Zinsen 0,5 Prozent p. m. Im Zusammenhang mit Steuererstattungen und Steuernachforderungen beträgt der Zinssatz 0,15 Prozent p. m. = 1,8 Prozent p. a. (§ 238 Abs. 1a AO).
- Basiszinssatz (§ 247 BGB): 3,62 Prozent +/- Veränderungsgröße. Der Basiszinssatz ist ein variabler Zinssatz und ein wichtiger Referenzsatz bei der Berechnung von Verzugszinsen und Prozesszinsen. Der Verzugszinssatz ist definiert als Basiszinssatz + ein Zuschlagssatz, der von der Art der Schuld und des Schuldners abhängt. Der Basiszinssatz wird regelmäßig von der Bundesbank ermittelt. Die Veränderungsgröße orientiert sich an Änderungen des Hauptrefinanzierungssatzes der EZB.
- Hauptrefinanzierungssatz: Dies ist der Zinssatz, zu dem sich Banken kurzfristig bei der EZB Geld leihen können. Die Festlegung des Hauptrefinanzierungssatzes ist das wichtigste geldpolitische Steuerungsinstrument. Die Euronotenbank beeinflusst damit die Zinsen für Kredite und Kapitalanlagen am Markt.
- Einlagesatz: Dies ist der Zinssatz, zu dem Banken kurzfristig überschüssige Liquidität bei der EZB "parken" können – ebenfalls ein geldpolitisches Steuerungsinstrument.
- EURIBOR (= Euro InterBank Offered Rate): Dies ist ein Zinssatz für unbesicherte Euro-Termingelder im Interbankengeschäft. Der EURIBOR hat einen "halbamtlichen" Charakter und ist eine wichtige Referenzgröße bei vielen Geschäften mit variablen Zinsvereinbarungen.