Widerrufsrecht bei Krediten

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch bei Krediten gibt es ein Widerrufsrecht, unabhängig davon, ob sie verzinst sind oder nicht.
  • Ausnahmen sind Kredite, die kein Verbraucherdarlehen sind, z. B. bei sehr geringen Summen, sehr kurzer Laufzeit oder bei günstigen Förderdarlehen.
  • Nach Erhalt der Abschlussurkunde haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
  • Der Widerruf muss in Textform erfolgen, ein Grund muss aber nicht angegeben werden.

Regeln und Ausnahmen beim Kreditwiderruf

Wenn Sie einen Kreditvertrag widerrufen wollen, gilt nach §§ 495, 355 BGB, dass Ratenkredite und Baufinanzierungen nach Erhalt der Abschlussurkunde noch widerrufen werden können. Dabei ist es erstmal unerheblich, ob die Kredite verzinst werden oder ob es sich um eine Null-Prozent-Finanzierung handelt.

Ausnahmen gelten bei Krediten, die keine sogenannten Verbraucherdarlehen sind (§ 491 Abs. 2 BGB):

  • Kleinkredite, bei denen der Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro liegt
  • Verträge, bei denen Sie als Kreditnehmer nur mit einer Sache haften, welche Sie als Pfand hinterlegt haben (Kredite gegen Pfand)
  • kurzfristige Verträge mit geringen Kosten, bei denen Sie den Kredit innerhalb von maximal drei Monaten zurückzahlen müssen
  • Kreditverträge, die als Nebenleistung zu Ihrem Arbeitsvertrag funktionieren und die niedriger verzinst sind als üblich
  • günstige Förderdarlehen im Wohnungsbau, bei Energieeinsparung oder zur Berufsausbildung

(Stand: Oktober 2022)

Welche Vorteile hat ein Kreditwiderruf?

Im Vergleich zur Kündigung hat ein fristgerechter Widerruf den Vorteil, dass Sie weder für einen Vertragsabschluss noch für eine Kündigung Gebühren zahlen müssen (Vorfälligkeitsentschädigung o. Ä.). Wird der Widerruf fristgerecht eingereicht, erfolgt auch keine Negativmeldung an die SCHUFA.

Was ist beim Widerrufsantrag zu beachten?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form für den Rücktritt vom Vertrag, jedoch ist eine Mitteilung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) an das kreditgebende Institut Pflicht, um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Da die Angabe von Gründen bei einem fristgerechten Widerruf nicht notwendig ist, müssen Sie bei Ihrem Schreiben nicht auf die Hintergründe Ihrer Entscheidung eingehen. Teilen Sie Ihren Widerruf mit Verweis auf den betroffenen Kredit mit und bitten Sie um eine Bestätigung Ihres Widerrufs.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie stets über Ihr Widerrufsrecht informieren und Ihnen zusätzlich Dokumente mit der Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen, elektronisch wie postalisch. 


Häufige Fragen zum Kreditwiderruf

Es gilt das allgemeine Widerrufsrecht. Ein Kreditvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abschlussurkunde widerrufen werden. Wenn Sie ein Darlehen widerrufen wollen, gilt das Gleiche.

Um einen Kreditvertrag zu widerrufen, muss ein textlicher Widerruf an die Bank verfasst werden. Es gibt dabei keine vorgeschriebene Form oder besondere Vorgaben für die Formulierung und es muss kein Grund angegeben werden. Der Antrag kann per Post oder oft auch auf elektronischem Wege, per E-Mail oder Fax, an die Bank geschickt werden.

Ja, der Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden, wenn er noch nicht zum Abschluss gekommen ist. Nach Abschluss gilt dann wieder die gesetzlich vorgegebene Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Abschlussurkunde.

Nein, der fristgerechte Widerruf eines Kreditvertrags führt nicht zu einer Negativmeldung an die SCHUFA.

Abhängig davon, ob es sich um einen Verbraucher- oder einen Unternehmerkredit handelt, haben die Banken unterschiedliche Kündigungsvoraussetzungen. Bei berechtigten Gründen können sie Darlehensverträge auch außerordentlich kündigen.