Kontokorrentkredit

Was ist ein Kontokorrentkredit?

Ein Kontokorrentkredit bietet die Möglichkeit, das eigene Konto bis zu einer gewissen Höhe (genannt Kontokorrentlinie)  zu überziehen. Der Kredit steht zeitlich unbefristet zur Verfügung und es gibt keine festen Rückzahlungstermine. Erst mit der Kontoauflösung muss das Konto ausgeglichen sein.

Der Begriff Kontokorrent stammt aus dem Italienischen und setzt sich zusammen aus dem Wort "conto" = "Rechnung" und "corrente" = "laufende". Das bedeutet: Das Kontokorrentkonto ist ein "Konto auf laufende Rechnung", bei dem Zahlungsein- und -ausgänge fortlaufend miteinander verrechnet werden. Der sich ergebende Kontosaldo verpflichtet entweder die kontoführende Bank (bei positiven Salden = Guthaben) oder den Kontoinhaber (bei negativen Salden = Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie).

Kontokorrentkredit – Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität

Kontokorrentkredite gehören zu den gängigsten und am häufigsten genutzten Bankleistungen. Im Privatkundengeschäft ist der Kontokorrentkredit Teil der Standardausstattung beim Girokonto. Hier wird allerdings seltener vom Kontokorrentkredit gesprochen. Stattdessen verwendet man die Bezeichnung Dispositionskredit, Überziehungskredit oder einfach nur Dispo. Im Firmenkundengeschäft sind dagegen die Bezeichnungen Kontokorrentkonto, Kontokorrentlinie und Kontokorrentkredit durchaus üblich.

Kontokorrentkredite sollen vor allem der Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit des Kontoinhabers dienen. Von seiner Zwecksetzung her ist der Kontokorrentkredit ein kurzfristiger Kredit. Er ist als Überbrückung für kurzzeitigen Liquiditätsbedarf gedacht. Der Ausgleich soll binnen weniger Tage im Rahmen der laufenden Zahlungseingänge auf dem Kontokorrentkonto erfolgen. In der Praxis wird der Kontokorrentkredit allerdings häufig nicht nur zur Überbrückung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen genutzt, sondern auch für Finanzierungszwecke. Bei Geschäftskonten ist zum Beispiel der Kontokorrentkredit ein beliebtes Instrument der Betriebsmittelfinanzierung.

Rechtliche Grundlagen und Kontoführung

Rechtlich gesehen handelt es sich beim Kontokorrentkredit um ein Darlehen im Sinne des BGB. Es gelten die Vorschriften zum Darlehensvertrag (§§ 488 ff. BGB), bei Verträgen mit Verbrauchern im Besonderen die Vorschriften zu Verbraucherdarlehensverträgen (§§ 491 ff. BGB). Durch den Darlehensvertrag wird die Bank verpflichtet, dem Kontoinhaber jederzeit die Inanspruchnahme des Kontos über Guthaben hinaus bis zur eingeräumten Kontokorrentlinie offenzuhalten. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme die vereinbarten Sollzinsen zu zahlen und das Konto spätestens bei der Kontoauflösung wieder auszugleichen.

Im Unterschied zu sonstigen Kreditverhältnissen wird beim Kontokorrentkredit kein eigenes Kreditkonto geführt. Die Verbuchungen erfolgen auf dem jeweiligen Kontokorrentkonto, das als Zahlungsverkehrskonto dient. Die Sollzinsen sind üblicherweise variabel, das heißt: Sie können den Marktverhältnissen angepasst werden und werden taggenau auf den jeweiligen Sollbetrag berechnet. Üblich sind dabei Zinsabrechnungsperioden von drei Monaten.

Kontokorrentkredite – Zahlungseingänge genügen als Sicherheit

Kontokorrentkredite werden in der Regel "blanko" vergeben. Das heißt: Es findet keine Absicherung über verwertbare Sicherheiten statt. Die Kreditrückführung soll aus den laufenden Zahlungseingängen auf dem Konto erfolgen. Regelmäßige und vergleichsweise sicher kalkulierbare Zahlungseingänge sind daher Bedingung für die Kreditgewährung. Beim typischen Dispokredit auf dem Girokonto ist die Führung als Lohn- und Gehaltskonto oft Voraussetzung für die Einräumung eines Kreditrahmens. Die Höhe des Kontokorrentkredits bzw. der Kontokorrentlinie richtet sich nach der Höhe der zu erwartenden Zahlungseingänge. Bei Lohn- und Gehaltskonten beträgt die Dispolinie meist ein bis zwei Monatsgehälter.